Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH • Ortsstraße 37 • 28190 Schwanewede
1. Grundsatz
Sämtliche gärtnerische Arbeiten der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und soweit DIN-Vorschriften nicht bestehen, ggü. dem Kunden nach den anerkannten Regeln der Technik für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen ausgeführt. Unsere AGB sind Bestandteil aller Vereinbarungen, Lieferverträge und Angebote. Sie gelten mit Auftragserteilung oder -annahme als anerkannt. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Andere Geschäftsbedingungen werden selbst bei deren Kenntnis nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungen, Lieferungen, Fristen und höhere Gewalt
a) Der Leistungs- und Lieferumfang richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung. Die gärtnerische Pflege stellt eine gesonderte Leistung dar und gilt bei entsprechender Individualvereinbarung als eigenständiger Vertrag. b) Bepflanzungen werden nach den natürlichen Vorgaben, je nach Witterung und daraus resultierendem Arbeitsanfall ausgeführt. c) Zu den vertraglichen Arbeiten gehören insbesondere folgende Leistungen nicht, die bei Beauftragung daher gesondert in Rechnung gestellt werden: ·Entfernen nicht benötigter Erde sowie deren Lagerung/Beseitigung; ·Wasserhaltungsmaßnahmen (sofern bei Ausschachtungsarbeiten Grundwasser aufsteigt); ·Prüfung der Bodenstatik sowie der Bodenbeschaffenheit; das Bodenrisiko trägt insoweit und in Bezug auf den Wasserhaushalt des Bodens ausschließlich der Besteller; ·Stützmaßnahmen aller Art, insbesondere Unterfangungen, es sei denn, vertraglich ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart; ·Gerüstbau, es sei denn, vertraglich ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart; ·Tragwerksplanung; ·behördliche Genehmigungen, beispielsweise für Absperrmaßnahmen, Baumfällmaßnahmen etc. d) Die Angaben, Abbildungen und Beschreibungen in den Angeboten über Gewicht und Maße sind im Rahmen gesetzlicher Normen und des Branchenüblichen überschlägig ermittelt. Maßgebend ist das örtliche Aufmaß tatsächlich ausgeführter Leistungen. e) Pläne für Erdleitungen (insbesondere Telefon, Strom, Gas, Wasser und Abwasser), für die Tragwerksplanung und soweit erforderlich für Baugrundgutachten sind bauseitig, das heißt vom Besteller vor Ausführung der Arbeiten durch den Unternehmer zu erbringen und an diesen auszuhändigen. f)Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. g) Teilleistungen und Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten. h) Eine verbindlich vereinbarte Frist bedarf der Textform und beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung zu laufen, es sei denn dem Kunden fehlen benötigte Genehmigungen, Freigaben oder eine vereinbarte Anzahlung ist noch nicht eingegangen. Nachträgliche Änderungen verlängern die Lieferfrist. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Wetterkatastrophen, Streik oder Krieg, hat die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH nicht zu vertreten.
3. Angebote und Widerrufsrecht/-belehrung für Verbraucher
a) Sämtliche Angebote und Preise der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH verstehen sich freibleibend. Die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden. Darauffolgende verbindliche Aufträge und Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen des Kunden können innerhalb von 14 Tagen nach Eingang von der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH angenommen werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH die Annahme schriftlich oder in Textform bestätigt oder mit der Durchführung der Arbeiten beginnt. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH in Textform. b) Die zu einem Angebot der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maß- sowie Mengenangaben sind nur annähernd maßgebend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Farbe sind im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. c) Erhöhen sich die Hersteller- bzw. Lieferantenpreise bevor die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH geliefert hat, so ist diese berechtigt, den mit dem Kunden vereinbarten Preis für die noch nicht ausgelieferte Ware im gleichen Rahmen zu erhöhen, jedoch nur, wenn und soweit die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH ihre Preise allgemein erhöht, und nur, wenn sich die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH nicht im Leistungsverzug befindet. Hat die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH nicht in Teilmengen zu liefern, so entsteht das Recht der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH zur Preiserhöhung erst vier Monate nach Vertragsschluss. d) Nachträgliche Änderungswünsche von bereits angenommenen Aufträgen durch den Kunden können nur berücksichtigt werden, wenn die Mehrkosten hierfür vom Kunden übernommen werden. e) Widerrufsrecht/ Widerrufsbelehrung für Verbraucher Der Verbraucher hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben muss der Verbraucher uns: Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH – Ortsstraße 37 – 28790 Schwanewede – Tel.: +49 4209 2789 – Fax: +49 4209 3485 – E-Mail: info@kusserow-gartenbau.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das auf unser Homepage verfügbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Folgen des Widerrufs: Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von dem Verbraucher erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Verbraucher trägt die Kosten der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
4. Unmöglichkeit
Ist oder wird die vertraglich vereinbarte Leistung aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Natur- und Bodenschutzrechtes, oder im Falle sonstiger unverschuldet unvorhersehbarer Umstände (höhere Gewalt) ganz oder teilweise unmöglich, so besteht sowohl für den Kunden als auch für die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH ein Recht zum Rücktritt vom Vertrage nach näherer Maßgabe der Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
5. Gefahrübergang und Abnahme
a) Bei Vegetationsarbeiten geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Kunden mit dem Einpflanzen und der hierauf zu erfolgenden Abnahme über. Auf Verlangen der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH hat der Kunde eine Abnahme auch von vertragsmäßig hergestellten und in sich abgeschlossenen Teilleistungen wie auch Teilpflanzungen vorzunehmen. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen des BGB. b) Der Kunde (Unternehmer oder Verbraucher) ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Verweigert der Kunde nach Ablauf einer hierzu gesetzten Frist die Abnahme nicht mindestens unter Angabe eines Mangels, so gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB); ist der Kunde Verbraucher, so gilt dies nur, wenn die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH auf diese Rechtsfolge mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform hingewiesen hat. In diesem Fall hat der Kunde zudem alle hiermit verbundenen Mehraufwendungen/Schäden zu ersetzen. c) Pflanzen, Gewächse und sonstige Liefergegenstände, welche aufgrund besonderer Vereinbarung oder umstandshalber nicht unmittelbar bepflanzt/eingebaut werden, werden ggf. palettiert „frei Bordsteinkante“, das heißt bis zu der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante geliefert.
6. Zahlungsbedingungen / Preise / Eigentumsvorbehalt
a) Nach Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragskosten zu leisten. Sowie die Arbeiten an dem Werk beginnen bzw. die Dienstleistung beginnt, sind weitere 20 % der Auftragskosten fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet und ist vom Kunden zusätzlich zu entrichten. b) Entsprechend den Auftragskosten behält sich die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH vor, weitere Abschlagsrechnungen nach Maßgabe der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu stellen. c) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH oder gleichwertiger Zahlungsaufstellungen leistet, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden. d) Die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Ohne schriftliche Zustimmung der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH darf der Kunde über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht verfügen. Erfolgt eine Verarbeitung seitens der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH an der neuen beweglichen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH nicht gehörenden Gegenständen, vermischt ist. Das Eigentum der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH an Pflanzen geht nicht dadurch verloren, dass der Kunde die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremdem Grundstück einschlägt oder einpflanzt. e) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH vom Vertrag zurücktreten und/oder die Ware he-rausverlangen.
7. Gewährleistung; Anwuchsgarantie; witterungsbedingte Veränderungen, Anzeigepflicht eines Mangels seitens eines Unternehmers
a) Die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH setzt alles daran, ihrer Kundschaft Qualitätsprodukte zu liefern. Die Pflanzen sollen dessen ungeachtet vom Kunden unmittelbar nach Erhalt einer sofortigen Prüfung bezüglich Qualität, Anzahl und Falschlieferung unterzogen werden. Falls der Kunde mit einer Ware nicht zufrieden ist, wird er sich mit uns in Verbindung setzen. Wir versuchen jede Angelegenheit zur Zufriedenheit zu lösen. Wir sind darauf bedacht, dass die Angaben zu den Artikeln korrekt und ausführlich sind. Abweichungen von Abbildungen, Farbe und Form sind insbesondere bei Pflanzen möglich und liegen in der Natur der Sache. b)Eine Anwuchsgarantie für Pflanzen und Rasen erfolgt nur bei einer gesonderten Vereinbarung über die Fertigstellungspflege, einschließlich erforderlicher Wässerungsgänge. Eine insoweit vereinbarte Anwuchsgarantie ergeht unter Ausschluss witterungs- und standortbedingter Schäden und Folgeschäden, bei Saatgutbefall durch Krankheiten und Schädlinge sowie infolge höherer Gewalt. Katalogangaben oder Anbauberatung zu Erträgen und Eigenschaften einzelner Sorten basieren auf unverbindlichen Richtwerten und werden ebenfalls nicht Gegenstand einer solchen Garantie. c) Wir leisten Garantie dafür, dass kein Schadorganismus Wachstum, Ertrag oder Zierwert einer Pflanze wesentlich beeinträchtigt. Der Kunde hat jedoch nachzuweisen, dass die Pflanze bereits beim Kauf vom Schadorganismus infiziert war. Die Garantie gilt längstens während einer Vegetationsperiode und höchstens bis zum Fakturwert. d) Witterungsbedingte Veränderungen bei Natursteinplatten sowie Ausblühungen bei Betonprodukten und Klinkern stellen keinen Qualitätsmangel dar. e) Ist der Kunde Unternehmer, hat er nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach deren Erkennen und offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH anzuzeigen. f) Liegt ein von der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH zu vertretender Mangel vor, muss diese nach ihrer Wahl Ersatz liefern oder nachbessern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Es gelten insoweit die Vorschriften des BGB. g) Die voranstehenden Rechte und Pflichten gelten bei Werk- und Dienstleistungen entsprechend.
8. Haftungsbeschränkungen
Auf Schadensersatz haftet die Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. a) Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – haben wir Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur: a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
b) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ihre gesetzlichen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. c) Eine Haftung für normale Abnutzung oder Verschleiß ist ausgeschlossen.
9. Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem materiellen deutschen Recht, insbesondere dem BGB unter Ausschluss internationalen UN-Kaufrechts.
10. Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
11. Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit zulässig, der Sitz der Kusserow Garten- und Landschaftsbau GmbH. b) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke aufweisen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand Januar 2026

